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AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Restaurantbesuche und Veranstaltungen des 1643 (Familie Strunz GmbH & Co. KG) Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen des 1643, insbesondere für Restaurantbesuche sowie für Veranstaltungen wie Konferenzen und Bankette sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des 1643, insbesondere auch Catering- und Event. 1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch das 1643. Angebot, Vertragsschluss, Schriftform 2.1 Präsentationen des 1643, insbesondere im Internet oder in Werbebroschüren, stellen kein bindendes Angebot des 1643 dar. 2.2 Ein Kaufvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das des 16543 zustande. Dem Restaurant steht es frei, die Tischreservierungen in Textform zu bestätigen. 2.3 Veranstaltungsverträge kommen dadurch zustande, dass ein durch das 1643 abgegebenes Angebot durch den Auftraggeber schriftlich angenommen wird. Gesamtschuldnerische Haftung Schließt ein Dritter für einen Gast oder einen Auftraggeber einen Vertrag ab oder bedient sich der Auftraggeber einer Veranstaltung bei deren Organisation oder Durchführung eines Dritten, so haften der Gast und der Dritte bzw. der Auftraggeber und der Dritte als Gesamtschuldner. Preise 4.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. 4.2 Rechnungen des 1643 sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. 4.2.1 Das 1643 ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das 1643 ist ferner berechtigt, während der Vertragslaufzeit aufgelaufene Forderungen durch Erteilung von Zwischenrechnungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Bis zur Zahlung des Vorschusses, der Sicherheitsleistung oder der fälligen Zwischenrechnung steht dem 1643 ein Leistungsverweigerungsrecht zu. 4.3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht vergütet werden. Besondere Bestimmungen bei Verantsaltungsverträgen Stornierungen gelten nur in schriftlicher Form! 5.1 Sonderreinigungsgebühren Das 1643 behält sich vor Sonderreinigungsgebühren bis zu 950,00 € in Rechnung zu stellen. Sonderreinigungsgebühren fallen an bei jeglicher Verschmutzung durch Kot, Urin, Erbrochenem, Zigaretten, Hunde, Konfetti, Sticker oder ähnliches. Diese Sonderreinigungsgebühr deckt keine Sachbeschädigungen ab. Sachbeschädigungen werden mit dem Neupreis, des beschädigten Gegenstandes in Rechnung gestellt. 7.1 Die Unter- und Weitervermietung von im Rahmen der Veranstaltung durch des 1643 überlassenen Räume, Vitrinen oder Flächen an Dritte sowie die Änderung der vereinbarten Art der Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des 1643. 7.2 Der Auftraggeber hat für seine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. 7.3 Die Anbringung von Dekorationen oder sonstigen Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des 1643. Die Dekorationsmaterialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Anfrage hat der Auftraggeber des 1643 den entsprechenden Nachweis zu führen. Ausschließlich der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die feuerpolizeilichen Anforderungen eingehalten werden. 7.4 Vom Auftraggeber selbst mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss bis spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung von diesem wieder abgeholt werden. Danach ist das Hotel Waldkrug berechtigt, es auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen. 7.5 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 7.5.1 Die endgültige Personenzahl sollte uns spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Denn sie gilt für uns als Berechnungsgrundlage, auch dann, wenn letztlich weniger Personen teilnehmen. Kommen mehr Gäste, wird Ihnen die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt. 7.6 Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem 1643 mitbringen. In diesen Fällen kann das 1643 eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen. Besondere Bestimmungen bei Catering 8.1 Das 1643 bietet Catering an. 8.2 Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Liefertermin möglich. 8.3 Alle mitgelieferten Geräte, Behälter, Platten, Teller, Bestecke etc. sind Eigentum des 1643. Das Equipment darf nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort genutzt werden. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. 8.5 Sollten angebotene Produkte saisonbedingt nicht lieferbar sein oder dem 1643 von ihren Lieferanten nicht in der erforderlichen Menge bzw. Qualität geliefert werden, so behält sich das 1643 geringfügige Änderungen der angebotenen Speisen/Getränke durch Ersatz dieser Produkte durch gleichwertige Waren vor. Rücktrittsrecht des 1643. Das 1643 ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, wenn a) Höhere Gewalt oder andere von dem 1643 nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. b) die Durchführung des Vertrags den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des 1643 nachhaltig beeinträchtigen kann, soweit dies nicht von dem 1643 zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten bzw. dem 1643 bekannt geworden ist. 12. Keine Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 13. Schlussbestimmungen 13.1 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 13.2 Sofern der Gast oder Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen des 1643 in Paderborn. 13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 1643 – Familie Strunz GmbH & Co. KG (Stand 2018)